Ältere Jahresabschlüsse
Jahresabschluss 2023
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
Der Jahresabschluss 2023 der AWO-Saarland-Stiftung wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST geprüft und am 18.04.2024 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:
„Die auftragsgemäße Prüfung der Erhaltung des Stiftungsvermögens und der satzungsgemäßen Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und der sonstigen Stiftungsmittel nach § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“.
Jahresabschluss 2022
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
Der Jahresabschluss 2022 der AWO-Saarland-Stiftung wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST geprüft und am 12.05.2023 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der Erhaltung des Stiftungsvermögens und der satzungsgemäßen Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und der sonstigen Stiftungsmittel nach § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“.
Jahresabschluss 2021
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
Der Jahresabschluss 2020 der AWO-Saarland-Stiftung wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST geprüft und am 16.05.2022 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Stiftungsvermögens gemäß § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“.
Jahresabschluss 2020
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
Der Jahresabschluss 2020 der AWO-Saarland-Stiftung wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST geprüft und am 30.04.2021 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Stiftungsvermögens gemäß § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“
Jahresabschluss 2019
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
Der Jahresabschluss 2019 der AWO-Saarland-Stiftung wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST geprüft und am 28.04.2020 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Stiftungsvermögens gemäß § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“.
Jahresabschluss 2018
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
Der Jahresabschluss 2018 der AWO-Saarland-Stiftung wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST geprüft und am 22.03.2019 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Stiftungsvermögens gemäß § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“.
Jahresabschluss 2017
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2017
Der Jahresabschluss 2017 der AWO-Saarland-Stiftung wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST geprüft und am 04.05.2018 ein uneigeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Stiftungsvermögens gemäß § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“.
*Kontoführungs- und Bankgebühren (werden der Stiftung nachträglich erstattet)
Jahresabschluss 2016
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2016
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft W+ST hat am 28.04.2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel und Erhaltung des Stiftungsvermögens gemäß § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“.
Jahresabschluss 2015
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2015
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST hat am 07.04.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Stiftungsvermögens gemäß § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“.
Jahresabschluss 2014
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2014
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST hat am 11.03.2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Stiftungsvermögens gemäß § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“.
Jahresabschluss 2013
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2013
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST hat am 17.04.2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Stiftungsvermögens gemäß § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“
Jahresabschluss 2012
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2012
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST hat am 14.03.2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Stiftungsvermögens gemäß § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“.
Jahresabschluss 2011
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2011
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST hat am 14.05.2012 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Stiftungsvermögens gemäß § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“.
* Weiterleitung von Sachspenden in entsprechender Höhe
Jahresabschluss 2010
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2010
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST hat am 03.03.2011 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Die auftragsgemäße Prüfung der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel und der Erhaltung des Stiftungsvermögens gemäß § 11 Abs. 3 SStifG hat keine Einwendungen ergeben“.
* Weiterleitung von Sachspenden in entsprechender Höhe