Hilfe in ausweglosen Situationen

Hilfe in ausweglosen Situationen

Insgesamt 183 Hilferufe in Form von Zuschuss-Anträgen erreichten die AWO-Saarland-Stiftung im Jahr 2020. Auch in diesem Jahr gingen bereits über 100 Anträge ein. AWO-Einrichtungen können Hilfen für bedürftige Klienten und Klientinnen im Saarland beantragen, wenn diese sich in einer besonderen Notlage befinden und keine andere Unterstützung möglich ist.

Bei der Mehrzahl der Bedürftigen handelt es sich um Familien oder allein Erziehende mit mehreren Kindern. Aber auch Alleinstehende, wie z. Ältere oder Kranke mit geringem Einkommen, sind unter den Zuschussempfängern, wie folgende Beispiele aus 2020 zeigen:

      • Eine allein erziehende Mutter mit zwei kleinen Kindern lebt in einer Wohnung mit Schädlingsbefall. Mit Hilfe der AWO findet sie eine neue Bleibe, das Jobcenter lehnt jedoch einen Zuschuss zu neuen Betten und Matratzen für die Kinder ab.
      • Aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung muss eine Mutter von drei Kindern für mehrere Monate stationär behandelt werden. Die Kinder kommen kurzfristig zur Großmutter, die nur von einer kleinen Rente lebt und kein Geld für Kinderkleidung u.a. dringende Ausgaben hat.
      • Ein im Substitutionsprogramm betreuter Mann wird vorzeitig mit einem gebrochenen Bein aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten zur ambulanten Weiterversorgung jedoch nicht.
      • Eine ambulant betreute psychisch kranke Frau, die von Grundsicherung lebt, muss ins Krankenhaus. Da sie eine Stromnachzahlung leisten musste, fehlt ihr Geld um Nachthemden, Unterwäsche etc. zu kaufen.
      • Eine auf den Rollstuhl angewiesene Frau mit zwei Kindern hat kein Dach über dem Kopf. Die AWO-Saarland-Stiftung bewilligt einen Zuschuss zu Pensionskosten für einige Tage, bis eine andere Wohnmöglichkeit gefunden ist.
      • Ein Junge (Familie lebt von ALG II) benötigt alle paar Monate eine neue Brille bzw. Gläser, weil sich seine Sehkraft schnell verschlechtert. Die Krankenkasse übernimmt jedoch nur einen Teil der Kosten. 
      • Eine Familie mit zwei Kinder verliert durch einen Wohnungsbrand ihre Wohnung. Eine Notunterkunft wird gefunden, aber die alten Möbel können aufgrund der Giftstoffe nicht mit dorthin genommen werden.
      • Eine Frau im ALG-II-Bezug mit vier Kindern ist regelmäßig auf Spenden der Tafel angewiesen, um über die Runden zu kommen. Sie wendet sich um Hilfe an die AWO, weil die Tafel während des Lockdown über Wochen geschlossen ist.
      • Ein Klient der AWO-Schuldnerberatung lebt mit drei Kindern von 2 bis 8 Jahren in einer Wohnung ohne Strom. Um die Stromsperre zu unterbrechen, wird eine erste Abschlagszahlung benötigt. Die weitere Ratenzahlung wird mit Unterstützung der Schuldnerberatung gewährleistet.
      • Aufgrund der Pandemie stockt die Bearbeitung von Anträgen für Kindergeld etc. beim Jobcenter. Weil die Reserven aufgebraucht sind, benötigt eine Familie mit mehreren Kindern einen Zuschuss zur Überbrückung der nächsten Tage (für Schulfahrkarte etc.)
      • Eine Mutter von drei Kindern trennt sich von ihrem Mann und verlässt überstürzt die gemeinsame Wohnung. Sie kann nichts mitnehmen und hat keinerlei Zugriff auf Geld, Kindersachen oder Dokumente, alle Anträge liefen über den – zwischenzeitlich inhaftierten – Ehemann. Benötigt wird ein Zuschuss für Kinderkleidung.
      • Eine Familie mit sieben Kindern benötigt für zwei Kinder, die regelmäßig einnässen, neue Matratzen inklusive Matratzenschutz.
      • Aufgrund eines Formfehlers wurden einer jungen Mutter mit Baby vom Jobcenter keine Kosten für den Mehrbedarf des Kindes überwiesen. Benötigt wird ein Zuschuss für Windeln und Babynahrung.
      • Ein in einer AWO-Tagesgruppe betreutes Mädchen war schwer krank, nur durch eine Stammzellenspende konnte ihr Leben gerettet werden. In der Zeit der Krankheit hat sie bereits viel Schulstoff versäumt. Aufgrund eines fehlenden Tablets kann sie im Frühjahr während der Schulschließung auch nicht am online-Unterricht teilnehmen.
      • Eine allein erziehende Mutter kommt in Haft, zwei jüngere Kinder können bei der älteren Schwester unterkommen. Beim Umzug gehen die Schulbücher verloren, die Schule will keine neuen Schulbücher herausgeben, solange die alten nicht erstattet sind.
      • Ein Familienvater mit geringem Einkommen verdient durch die Pandemie (Wegfall Mehrarbeit) noch weniger als zuvor. In dieser Zeit geht die Waschmaschine kaputt, die in dem Haushalt mit drei schulpflichtigen Kindern dringend benötigt wird.

Mit Hilfe von Spenden konnte die AWO-Saarland-Stiftung in diesen Fällen eine einmalige finanzielle Unterstützung leisten. Darüber hinaus wurde über AWO-Einrichtungen wie Notschlafstelle, Familienhilfezentren oder die Schuldnerberatung in 550 dringenden Fällen mit Lebensmittelgutscheinen Hilfe geleistet.