Förderrichtlinien

Förderrichtlinien

Die AWO-Saarland-Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens sowie aus zusätzlichen Zuwendungen (Spenden).
Sämtliche Mittel werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet. Sie fließen direkt in soziale Maßnahmen und werden nicht für Verwaltungszwecke eingesetzt.

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden vorrangig den Einrichtungen der AWO Saarland für deren Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Jeder Hilfe geht die Überprüfung der Bedürftigkeit und der Ausschluss anderer Unterstützungsansprüche (staatliche Hilfen) voraus.

> Antrag Einzelfallhilfe

> Antrag Projektförderung