Kinderrecht Schulbesuch

Kinderrecht Schulbesuch

Mit Hilfe des Schülernotfallfonds hat die AWO-Saarland-Stiftung seit 2017 mehr als 200 Kindern im Saarland den Schulbesuch ermöglicht.

Der Schülernotfallfonds wurde eigens eingerichtet, um für Kinder von EU-Zuwanderern, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, den Schulbesuch sicherzustellen. Oft haben diese Familien selbst kein regelmäßiges oder nur ein sehr geringes Einkommen. Und öffentliche Zuschüsse z.B. zur Schulbuchausleihe oder für Fahrtkosten zur Schule sind an den Sozialleistungsbezog gekoppelt, den diese Familien aber nicht vorweisen können.

Damit die Kinder trotzdem die Schule besuchen können, unterstützt der Schülernotfallfonds in solchen Einzelfällen und übernimmt die Kosten für die Schulbuchausleihe oder zahlt das Busticket zur Schule, bis die Eltern ein eigenes Einkommen haben. Auch die Anschaffung von Schulmaterialien oder Turnsachen wird bezuschusst.

Ermöglicht wird dies durch Privatspenden und einen Zuschuss des saarländischen Bildungsministeriums.

Aber nicht nur zugewanderte Familien aus EU-Ländern können ihre Kinder oft nicht zur Schule schicken: Seit den Sommerferien führen gestiegene Energie- und Lebenshaltungskosten dazu, dass viele Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug von den Kosten für den Schulbesuch überfordert sind: Seien es die Kosten für neue Hefte, Stifte und Malsachen, größere Sportkleidung, Ranzen oder Tasche – schnell kommen dreistellige Beträge zusammen, die vor allem von Alleinerziehenden oder Familien mit mehreren Kindern kaum zu stemmen sind. Auch hier versucht die AWO-Saarland-Stiftung zu helfen. Denn alle Kinder haben ein Grundrecht auf Bildung, das sie auch wahrnehmen können sollen.